Verordnungswege für eine logopädische Behandlung
08.12.2014
Verordnungsweg bei Kindern
- Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt und klären sie gemeinsam, ob eine logpädische Versorgung notwendig ist
- Ihr Kinderarzt, HNO-Arzt oder Allgemeinarzt ist für die therapeutische Versorgung ihr Ansprechpartner
- Zahnärzte und Kieferorthopäden sind bei Behandlungen mit kieferorthopädischen Punkten (inkorrektes Schluckmuster, Zungenfehlmotorik) ihr Ansprechpartner
- Logopädie ist ein medizinisch indiziertes Heilmittel
- Wenn der Arzt die Behandlung empfiehlt stellt er Ihnen eine Verordnung (Muster 14) oder ein Rezept (Muster 16 bei Zahnärzten und Kieferorthopäden) aus
- Die Kosten für die Behandlung übernimmt Ihre Krankenkasse und ist für Kinder bis 18 Jahren kostenfrei
- Nachdem Sie die Verordnung erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin zur Erstvorstellung. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Behandlung.
Verordnungsweg bei Erwachsenen
- Auf Empfehlung Ihres Arztes sollen Sie/oder Ihr Angehöriger therapeutisch versorgt werden oder nach einem Krankenhaus-/Rehabilitationsaufenthalt soll eine Weiterführung der Therapie erfolgen, dann beachten sie die folgenden Hinweis:
- Sie sprechen mit Ihrem Arzt über eine logopädische Versorgung (nach Reha-Aufenthalten: sprechen Sie die Empfehlung der Weiterführung an)
- Er stellt Ihnen die Verordnung (Muster 14) aus
- Teilweise überweist Ihr Arzt Sie an Spezialisten (HNO-Ärzte, Internisten, Neurologen, o.A.)
- Nachdem Sie das Rezept erhalten haben, vereinbaren Sie mit mir einen Termin.
- Die Therapie kann in der Praxis oder als Hausbesuch verordnet werden.
- Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr tragen einen Eigenanteil von 10 % und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro.